Abfalllogistik, Entsorgungslogistik – eine Einordnung
Um aufzuschlüsseln, was Entsorgungslogistik oder Abfalllogistik genau umfasst, muss man zunächst den gebräuchlichen Logistikbegriff erweitern. Also Logistik nicht nur als Verteilung von Rohstoffen, Produkten, Dienstleistungen oder Informationen begreifen. Sondern Logistik auch als Beseitigung sämtlicher verwertbarer Produktionsrückstände verstehen. Entsorgungslogistik verstehen als die Gesamtheit logistischer Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Entsorgung. Entsorgungslogistik verstehen als alle planenden und ausführenden Tätigkeiten, die die Verwendung, Verwertung und geordnete Beseitigung der Entsorgungsobjekte betreffen.
Die Entsorgungslogistik grenzt sich also ab von allen anderen logistischen Subsystemen: von der Beschaffungslogistik, von der Produktionslogistik und von der Distributionslogistik, die sich vor allem auf Produktionsgüter beziehen. Die Entsorgungslogistik hingegen fokussiert sich auf die in diesen Produktions-, Distributions- und Konsumtionsprozessen anfallenden Rückstände.
Was hier so sachlich und vielleicht staubtrocken klingen mag, ist ein hochspannender, aufgabenvielfältiger Teilbereich der Logistik. Nicht nur, weil sich die Entsorgungslogistik immer mehr zu einer Kreislauflogistik wandelt und sich immer mehr dahin bewegt. Hochspannend nicht nur, weil viele ökonomische und ökologische Faktoren mit einspielen, sondern auch, weil bei der Abfalllogistik die Güter in entgegengesetzter Richtung fließen:
Abfalllogistik: Objekte fließen in entgegengesetzter Richtung
Verglichen mit den Objekten, die in den Material- und Produktionsströmen fließen, fließen die Rückstände in der Abfalllogistik in die entgegengesetzte Richtung. Die Flussrichtung der Objekte ist hier also umgekehrt. Was in die Frage mündet, wo diese Objekte – logistisch gesprochen – denn ihre Destination haben?, wo fließen sie also hin? Um dieser Frage nachzugehen, gilt es zunächst, diese Objekte der Entsorgungslogistik näher zu spezifizieren:
Rückstände und Abfälle
Die Objekte der Entsorgungslogistik
Rückstände lassen sich subsumieren als gebrauchte und verbrauchte Produkte, Retouren, Lagerhüter und Leergut, Verpackungen und Behälter. Diese Abfälle lassen sich gliedern in Abfälle zur Verwertung – also Sekundärstoffe und Reststoffe-, und Abfälle zur Beseitigung – also Abfälle im engeren Sinne.
Eine weitere hilfreiche Unterscheidung ist die Unterscheidung in produktionsbedingte Rückstände und konsumptionsbedingte Rückstände. Unter produktionsbedingten Rückständen lassen sich die Ressourcen zusammenfassen, die während des Produktionsprozesses entstehen, allerdings nicht in das Endobjekt eingehen.
Von konsumptionsbedingten Rückständen spricht man beispielsweise, wenn es um Verpackungen geht, die zu Beginn der Produktverwendung gebraucht wurden, von Batterien, die während der Produktverwendung zum Einsatz kamen oder von anfallendem Schrott – hier also nach der Produktverwendung.
Weitere Informationen:
Unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Abfallarten am Beispiel Elektrogeräte
Um die Abfalllogistik nachher regelkonform abwickeln zu können, müssen beispielsweise Produktionsbetriebe für Elektrogeräte, Batterien oder batteriebetriebene Geräte sich schon vorher mit den Besonderheiten der Entsorgung dieser Geräte auseinandersetzen und planen. Planungsgrößen sind hier insbesondere maximale Gewichtsprozente von Cadmium und Quecksilber, dass die verbauten Batterien herausnehmbar sind und die Batteriekapazitäten angegeben werden müssen. Auch eine jährliche Meldung aller verkauften Geräte muss geleistet werden. Der Hersteller muss nach dem Verwenden der Geräte diese kostenfrei zurücknehmen und die gesammelten Batterien in genehmigten Behandlungsanlagen abgeben.
Die Produktionsbetriebe können sich von manchen Pflichten aber entbinden lassen, wenn sie an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Welche Gesetze, welche Verordnungen, welche Auflagen und Vorschriften spielen also in der Abfalllogistik die wichtigsten Rollen?
Gesetze und Verordnungen, Auflagen und Vorschriften in der Entsorgungslogistik
Als zentrale Gesetze sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu nennen, die Elektroschrottverordnung und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft gilt als Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sein Ziel: die Menge an Abfällen so weit wie möglich zu reduzieren. Das KrWG unterscheidet Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung (also was stofflich oder energetisch verwertet werden kann). Die Abfallarten werden unterschieden in gefährliche und ungefährliche Abfälle.
Der Elektroschrottverordnung unterliegt die Behandlung ausgedienter Elektrogeräte, sie gibt auch diverse Gestaltungspflichten für die Konstruktion von Elektrogeräten vor. Dieser zufolge müssen Elektrogeräte möglichst recyclingfreundlich konstruiert sein, es gilt eine Rücknahme- und Kennzeichnungspflicht und die Abgabe einer EU-Konformitätserklärung sowie eine jährliche Meldung der Anzahl aller verkauften Geräte. Ebenfalls enthalten ist auch die Entbindung von diversen Pflichten bei Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem.
Die Gewerbeabfallverordnung gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Abfallbehandlung in gewerblicher Hinsicht vor. Ihr Anwendungsbereich gilt
(1) für die Bewirtschaftung, insbesondere die Erfassung, die Vorbehandlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung,
- von gewerblichen Siedlungsabfällen und
- von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
(2) Diese Verordnung gilt für
- Erzeuger und Besitzer der in Absatz 1 genannten Abfälle und
- Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
(3) Auf Abfälle, die einer Verordnung auf Grund der §§ 24 und 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder der §§ 23 und 24 des bis zum 1. Juni 2012 geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes oder dem Verpackungsgesetz unterliegen, findet diese Verordnung nur Anwendung, soweit Erzeuger und Besitzer solcher Abfälle diese nicht entsprechend den Regelungen der jeweiligen Verordnung oder des Verpackungsgesetzes zurückgeben.
(Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist.
Bei der Entsorgung im Gewerbe gilt es zwei Aspekte zu betrachten: Zum einen die Abfallsysteme und zum anderen den Weg des Abfalls. Die Abfallsysteme selbst werden gegliedert in Bringsysteme und Holsysteme. Beim Bringsystem bringen die Erzeuger des Abfalls diesen selbst zur Sammelstelle, die von einem Abfallunternehmen geleert wird. Das Holsystem wird direkt auf der Arbeitsplatzebene angewandt d. h. die Mitarbeiter des externen Abfallunternehmens holen den Müll direkt am Arbeitsplatz der Arbeiter ab. In der Praxis werden oft verschiedene Elemente beider Systeme kombiniert.
Verursacherprinzip, Vermeidungspflicht, Produktverantwortung und Verwertungspflicht in der Entsorgungslogistik
Dem Verursacherprinzip nach sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung verpflichtet. Die Vermeidungspflicht zielt darauf ab, dass bei der Produktion so wenig Abfälle wie möglich entstehen. Bei der Produktverantwortung geht es darum, schon bei der Entwicklung und der Produktion eine Verminderung des Abfalls zu gewährleisten. Und die Verwertungspflicht regelt, dass Abfälle ordnungsgemäß und umweltverträglich verwertet werden. Die Verwertung muss dabei den Betroffenen technisch möglich und wirtschaftlich verträglich sein.
Entsorgungslogistik im Wandel zur Kreislauflogistik – ein Ausblick
Der Abfalllogistik kommen immer mehr neue Aufgaben zu, die Gesetzeslage verändert sich weiter, neue Produktionsmethoden werden realisiert. Die Abfalllogistik muss also hochgradig flexibel bleiben, um sich den neuen Anforderungen stellen zu können. Eine Grundtendenz ist dabei unübersehbar und richtungsweisend: Die Abfalllogistik wird sich immer mehr in eine Kreislaufllogistik entwickeln müssen. Auch deshalb ist es effizient, stets frühzeitig Spezialisten und spezialisierte Unternehmen einzubinden. Zum Beispiel:
Spezialisiert auf Recycling- und Abfalltransporte: zum Beispiel die Diversa Speditionsgesellschaft
Die Diversa GmbH, ansässig im baden-württembergischen Renningen, makelt Recycling -, Abfall- und Schüttguttransporte hochprofessionell. Auch die Online-Plattformen Schüttgutbörse und EU-Cargo24 fungieren als effiziente logistische Drehscheiben. Ladungen aus dem Recycling- und Abfallbereich werden ideal von A nach B transportiert, mit entsprechendem Schubboden, Kippsattel, Abrollkipper sowie Tautliner und Planenfahrzeugen. Schnell und unkompliziert, sachgemäß und fachgerecht.